Kosten

Wer die Kosten einer Bestattung trägt ist im BGB § 1968, geregelt.: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das heißt, unabhängig vom Verhältnis zum Verstorbenen, sind die Kosten der Bestattung vom Erbe zu tragen. Gibt jemand anders die Bestattung in Auftrag, beispielsweise die Kommune, weil kein Angehöriger während der Bestattungsfrist ausfindig zu machen war, können die Kosten der Bestattung dem Erben oder der Erben zulaste gelegt werden. Die Erbfolge ist gesetzlich festgelegt. Wenn eine andere Person vorsätzlich für den Tod verantwortlich war, können die Kosten von dieser eingefordert werden.

Eine Beerdigung setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen und kann im Trauerfall finanziell eine zusätzliche Belastung darstellen. Unser Ziel ist es, Sie Ihren Wünschen und Möglichkeiten entsprechend zu beraten.

Die meisten Menschen wissen, dass eine Bestattung kostspielig ist, aber nicht, wie sie sich zusammensetzt. Wie so eine Bestattungsrechnung aufgebaut ist, möchten wir hier Ihnen hier in einem kurzen Überblick aufschlüsseln.

Die Rechnung bei Feuer- und Erdbestattungen sind gleich aufgebaut und besteht aus Eigen- und Fremdleistungen. Sie variieren aber je nach Bestattungs- und Grabart stark im Preis. Pauschalangebote und Billigbestattungen sind mit Vorsicht zu genießen. Eine seriöse Bestattung wird immer individuell geplant und persönlich auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Einen Teil der Rechnung stellen die Eigenleistungen dar. Diese setzen sich aus den Waren und Dienstleistungen des Bestattungsinstituts zusammen. Das sind zum Beispiel der Sarg, Trauerkarten, die Organisation der Bestattung, Formalitäten, Überführung etc.

Neben den Eigenleistungen fallen Gebühren von Dritten an. Das können Sterbeurkunden, die Todesbescheinigung oder die Amtsarztgebühr bei der Feuerbestattung sein. Diese Gebühren verauslagt das Bestattungsinstitut für Sie und gibt sie in der Rechnung später an Sie weiter. Des weiteren kann es zu vermittelnden Aufträgen des Bestatters kommen. Dazu zählen das Aufgeben der Todesanzeige in der Zeitung oder die Bestellung von Blumenschmuck beim Floristen, welche in Ihrem Auftrag getätigt werden können.

Zu guter letzt, stellen die Gebühren und Beträge der jeweiligen Kommune einen erheblichen Teil der Gesamtrechnung dar. Das sind die Kosten für die Grabstätte, die Beisetzungsgebühr, die Nutzung des Klimaraumes und der Feierhalle. Die Rechnung folgt meist gesondert und wird direkt von der Kommune an den Auftraggeber geschickt.