Der digitale Nachlass unter Kontrolle

Was passiert mit den Spuren im Internet?

Haben Sie sich einmal gefragt, was eigentlich mit den digitalen Spuren im Internet oder Mitgliedschaften des Verstorbenen passiert?

Bereits über 80% der Deutschen nutzen beruflich oder privat das Internet. Was viele nicht wissen: Im Internet geschlossene Verträge, Verbindlichkeiten, Mitgliedschaften und Spuren bleiben über den Tod hinaus bestehen und gehören zur Erbmasse. Im Trauerfall kann der digitale Nachlass für Angehörige daher mit erheblichen Kosten verbunden sein. Denn die meisten Nutzer informieren weder engste Vertraute über ihre gesamten Aktivitäten im Internet noch hinterlegen sie alle Zugangsdaten oder Informationen über die im Internet geschlossenen Verträge. Auch Vermögenswerte und Guthaben des Verstorbenen bleiben so unbekannt und können nicht ausbezahlt werden. Und ganz unabhängig von wirtschaflichen Überlegungen möchten Angehörige oft Erinnerungen aus sozialen Netzwerken bewahren, auf der anderen Seite aber nicht immer wieder durch Werbepost für den Verstorbenen belastet werden.

Die digitalen Hinterlassenschaften eines Verstorbenen sind für Angehörige nur selten zugänglich und so im Sterbefall nur schwer kontrollierbar. Dabei sind solche extern hinterlassene Daten, also z. B. bei Internetunternehmen und -portalen, für Angehörige von Bedeutung:

  • Persönliche Daten
  • Nutzerkonten und -profile
  • Mitgliedschaften, Verträge und Abonnements
  • Guthaben

In unserem Formalitätenportal können Sie als Angehörige den digitalen Nachlass einfach ermitteln und entsprechend regeln lassen.

Wen betrifft der digitale Nachlass?

Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft auch der digitale Nachlass vor allem die Angehörigen und Erben. Und zwar immer dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten das Internet nutzte. Ungeregelt birgt der digitale Nachlass für jeden Angehörigen das Risiko einer Reihe von finanziellen Nachteilen und insbesondere in der Trauerzeit weitere vermeidbare Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.

Können Angehörige den digitalen Nachlass selbstständig regeln?

Voraussetzungen für eine selbständige Regelung durch die Angehörigen sind die Kenntnis der digitalen Identität und der Zugriff auf die Nutzerkonten des Verstorbenen. In der Regel liegt beides nicht oder nicht vollständig vor. Die Internetnutzung hat sich zudem in wenigen Jahren so drastisch verändert, dass eine sichere Regelung durch die Angehörigen selbst immer schwieriger geworden ist. In jedem Fall verursachen Recherche und Schriftverkehr aber erheblichen Aufwand. Und nicht selten gehen so auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.

Der digitale Nachlass gehört bei uns zum Service

Wir übernehmen für Sie im Trauerfall die Recherche und Regelung des digitalen Nachlasses ohne zusätzliche Kosten. Über unser Formalitätenportal können Sie alle Vorgänge mitverfolgen und auch selbständig ein ganzes Jahr lang Online-Konten und Verträge ganz einfach übernehmen oder kündigen. Unser Service umfasst
  • Recherche im Internet
    • Automatische Ermittlung von Nutzerkonten bei über 150 führenden Online-Anbietern. Dafür sind keine Zugansdaten oder Passwörter notwendig.
  • Kündigung oder Übernahme von Verträgen
    • Sie haben die Wahl: Für jeden ermittelten Verträge können Sie entscheiden, ob Sie ihn übernehmen oder kündigen wollen. Wenn Sie Verträge übernehmen, werden auch die persönlichen Daten für Sie abrufbar.
  • Auszahlung von Guthaben
    • Alle vorhandenen Guthaben werden angefordert, Erbansprüche werden geltend gemacht.
  • Kontrolle aller Ergebnisse
    • Alle Rechercheergebnisse werden dokumentiert, Ergebnisberichte sind jederzeit für Sie online abrufbar.
  • Soziale Netzwerke
    • Im Internet veröffentlichte Profile des Verstorbenen bei sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing, LinkedIn, Twitter, Instagram und anderen können auf Ihren Wunsch deaktiviert oder gelöscht werden. Je nach Anbieter ist auch die Aktivierung eines sogenannten Gedenkzustandes möglich.