Bestattungsarten

Die Feuerbestattung

Häufig gestellte Fragen

18/12/2020
Zuletzt geändert am 30/11/2021
Bestatterin Daniela Lohel mit einer Aschekapsel und Ãœberurne in der Hand zur Demonstration

Grundsätzlich unterscheidet man erst einmal zwei Bestattungsarten. Die Feuer- und die Erdbestattung.
Dabei ist die Feuerbestattung der Erdbestattung rechtlich gleichgestellt und bildet größtenteils die Grundlage für diverse alternative Bestattungsarten wie Wasserbestattungen, Luftbestattungen, Naturbestattungen und viele weitere Bestattungsarten. 

Der Ursprung

Heute wird die Feuerbestattung mittlerweile über den Globus bei allen gesellschaftlichen Schichten durchgeführt. Ihren Ursprung hat Sie in Asien und war bei Jägern und Sammlern sowie bei bäuerlichen Kulturen üblich. Die Asche wurde im Wasser verstreut oder in Vasen bzw. Krügen aufbewahrt. Das waren die Vorreiter der heutigen Urnen. Später wurden die Krüge dann auch vergraben und die ersten Urnengräber entstanden. Im Laufe der Zeit hat sich die Feuerbestattung in den verschiedenen Epochen immer wieder mal verändert und so wurde sie mal an verschiedenen Orten durchgeführt, war Vor- oder Rückläufig oder war in verschiedenen Gesellschaftsschichten häufiger. Im Christentum wurde sie abgelehnt, denn der Glaube sagt, dass der Körper aus der Erde entstanden wieder zur Erde werden soll. Im Evangelischen ist sie schon in den 20- er Jahren erlaubt, während der Vatikan erst Mitte der 60-er Jahre die Einäscherung erlaubt. Wachsende Bevölkerungszahlen, Platzmangel sowie Hygienische Vorteile brachten die alternative Bestattungsform auf den Vormarsch.

Gesetzlich wurde die Feuerbestattung seit der Zeit des Nationalsozialismus geregelt und stellt seither Erd- und Feuerbestattung rechtlich gleich. Hieraus resultierten auch die Vorgaben der zweiten ärztlichen Leichenschau vor der Einäscherung und die Vorgabe zur Beisetzung auf einem Friedhof und stellen die Grundlage für die heutigen Bestattungsgesetze in den verschiedenen Bundesländern dar.

Wie läuft die Feuerbestattung ab?

Bei der Feuerbestattung wird der Sarg zunächst entweder vor der Trauerfeier (dann findet die Trauerfeier mit der Urne statt) oder nach der Trauerfeier (bei der die Feier mit dem Sarg stattfindet) vom Bestattungsinstitut ins Krematorium gefahren. Dort werden die Personalien der verstorbenen Person aufgenommen und dem Verstorbenen zusätzlich eine Identifikationsnummer zugeordnet. Der Sarg verbleibt bis zur Kremation im Kühlraum des Krematoriums. Vor der Einäscherung muss in fast allen Bundesländern ein Amtsarzt den Verstorbenen ein zweites Mal ansehen und gründlich untersuchen. Damit soll noch einmal sichergestellt werden, dass bei der ersten Leichenschau keine Verletzungen durch Fremdeinwirkung übersehen wurden.

Auf jeden Sarg wird ein feuerfester Stein, den sogenannten Schamottstein gelegt, der die gesamte Einäscherung dabeibleibt. Damit wird nach der Einäscherung zweifelsfrei die Identität gewahrt.

Dieser Stein wird nach der Einäscherung mit der Asche in die Aschekapsel gegeben. Verwechslungen sind somit ausgeschlossen. Bei der Kremation wird immer ein Sarg benötigt, Personen werden immer mit Sarg dem Feuer übergeben, der nicht nur das letzte Bett für den Verstorbenen ist, sondern auch als wichtiger Energielieferant für die Einäscherung dient. Dafür reicht aber ein einfaches Model vollkommen aus. Die Einäscherung dauert etwas über eine Stunde, die Zeit kann aber leicht variieren. Anschließend wird die verbliebene Asche, die aus biologisch abbaubaren Materialien besteht, zusammen mit dem Schamottstein in die Aschekapsel gegeben. Die Personalien des Verstorbenen mit Namen, Sterbedatum, Einäscherungsdatum und die zugeordnete Nummer, werden auf den Deckel geprägt und die Kapsel im Anschluss versiegelt. Die eigentliche Urne, wie wir sie kennen, ist eine Überurne oder auch Schmuckurne genannt, die der Zierde dient.

Wie schnell erfolgt eine Feuerbestattung?

Bis eine Trauerfeier mit der Urne stattfinden kann, vergehen in etwa 1-3 Wochen im Schnitt. Je nach Auslastung des Krematoriums. Eilige Einäscherungen können unter Umständen auch vorgezogen werden. Die Einäscherung selbst muss innerhalb von 10 Tagen nach Todeseintritt erfolgen. Die Beisetzung der Urne hat dagegen mehr Zeit. Bis zu 6 Wochen haben Hinterbliebene Zeit, bis die Beisetzung erfolgen muss.

Wer darf alles Feuerbestattet werden?

Gesetzlich darf jeder Mensch feuerbestattet werden, der das möchte. Dafür ist eine Willensbekundung vonnöten. Hat der oder die Verstorbene das zu Lebzeiten nicht schriftlich festgelegt, dürfen die Angehörigen stellvertretend einstehen. In verschiedenen Religionen wie z.b. im Islam und im Judentum, ist die Feuerbestattung verboten.